Alle Dokumente (Ausbildungsunterlagen, Stunden- und Fächernachweise) müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.
Personen im Leistungsbezug (Bürgergeld, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz) können vorab beim zuständigen Jobcenter / bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Vorab können Sie sich gerne unter folgendem Link informieren:
Bezirksregierung Münster – Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
Persönlicher Beratungstermin
Bitte senden Sie alle Dokumente eingescannt zusammen mit Ihrem Lebenslauf an claudia.welke@joblev.de.