Die Zuerkennung des Mittleren Schulabschluss – Fachoberschulreife –kann generell ausgesprochen werden. Hierfür sind folgende Schritte zu berücksichtigen.
- Abschlusszeugnis im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie
- Übersetzung eines von den deutschen Gerichten zugelassenen und anerkannten Übersetzers im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie
- Das Informationsschreiben mit Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: https://www.bezregkoeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung/anerkennung-von-zeugnissenund-bildungsabschluessen/auslaendische-0
- Bei Rückfragen: https://www.bezregkoeln.nrw.de/system/files/media/document/file/schule_und_bildung_anerkennung_auslaendische_schulzeugnisse_ansprechpartner.pdf