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Die Zuerkennung des Mittleren Schulabschluss – Fachoberschulreife –kann generell ausgesprochen werden. Hierfür sind folgende Schritte zu berücksichtigen.

  1. Abschlusszeugnis im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie
  2. Übersetzung eines von den deutschen Gerichten zugelassenen und anerkannten Übersetzers im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie
  3. Das Informationsschreiben mit Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: https://www.bezregkoeln.nrw.de/themen/schule-und-bildung/anerkennung-von-zeugnissenund-bildungsabschluessen/auslaendische-0
  4. Bei Rückfragen: https://www.bezregkoeln.nrw.de/system/files/media/document/file/schule_und_bildung_anerkennung_auslaendische_schulzeugnisse_ansprechpartner.pdf